Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für diese tolle Plattform die mir schon viel nützliche Tipps gegeben hat. Hatte hier auch gelesen, dass für die erste Zeit in der Schweiz ein AirBnb zur Anmeldung ausreicht. Ich habe mir ein AirbnB jetzt für 4 Wochen ab ersten Juli gemietet, da mein Arbeitsvertrag (unbefristet) ab 01.07 gilt und ich aus Deutschland nicht so schnell eine Wohnung finden werde.
Ich habe den Airbnb Host gefragt ob ich sein Briefkasten mitbenutzen könnte, da meinte er ich könnte mich nicht bei ihm melden, weil das Apartment zu klein wäre und es irgendwann schon mal Probleme mit jemandem gab und das für ein Monat es ja zu kurz wäre und in meiner Aufenthaltsbewilligung stehen würde.Da ich mich aber in den ersten 1-2 Wochen melden muss bin ich jetzt verwirrt. Ist er nicht verpflichtet dazu Untermieter anzumelden? oder kann ich mich auch erst melden nachdem ich einer Apartment gefunden habe mit Mietvertrag etc.?
Viele Grüße
Vivien