Hallo liebes Forum,
ich habe ein paar Beiträge zu dem Thema gelesen, bin aber nicht abschliessend schlau geworden. Ich möchte gerne Fehler vermeiden, daher Frage ich lieber nach.
Folgende Situation: Ich arbeite und lebe in Zürich, bin hier gemeldet, es wird die Quellensteuer abgeführt. Dazu habe ich eine Aufenthaltsbewilligung B. Staatsangehörigkeit ist deutsch, das sollte bei der Sache aber keine Rolle spielen. Ich habe ein Depot mit Kapitalerträgen in D.
Die Frage dazu: Wie funktioniert das mit den Steuern? D behält 25% ein, in dem Moment, wo der Ertrag anfällt? In der Schweiz gebe ich die Erträge in der Steuererklärung an? Wie funktioniert das ganz praktisch mit dem Doppelbesteuerungsabkommen? Ich meine verstanden zu haben, dass ich nur "einmal" steuern zahlen muss, und nicht doppelt besteuert werde. Aber wo zahle ich diese Steuer, und wie wird sie berechnet?
Besten Dank schon im Voraus für etwaige Antworten!
Liebe Grüsse
Gabriel