Hi,
den Handbuch Eintrag zu den Einfuhrbestimmungen habe ich gelesen.
Jedoch bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, ob mein geplantes Vorgehen korrekt ist. Ich würde mich freuen, wenn das jemand mal kurz gegenlesen und kommentieren könnte.
Szenario
Ich habe mir ein Fahhrad aus einem deutschen Onlineshop nach DE liefern lassen (sagen wir 1000 EUR).
Dieses möchte ich dort abholen und auf der Rückfahrt verzollen -> dt. MWSt erstatten lassen, Schweizer MWSt zahlen.
Nebenbei wollte ich noch ein paar Lebensmittel mitnehmen (sagen wir ca 100 EUR). Ausfuhrschein habe ich keinen, da das Lebensmittelgeschäft nicht an der Grenze liegt und sich damit sicherlich nicht auskennt (denke ich).
Fragen
- Ich habe gelesen, dass die Schweizer MWst auf den Gesamtbetrag dann fällig wird (hier 1100 EUR) und die Lebensmittel dann nicht mehr vom Zoll befreit wären obwohl diese unter die 300 CHF Grenze fallen? Ist dies richtig?
- An der Grenze selbst: Ich würde nicht durch "Grün" fahren sondern auf den Parkplatz. Dann rüber zum deutschen Zoll mit der Rechnung des Fahrrads und mir die MWSt erstatten lassen? Danach zum Schweizer Zoll und die MWSt zahlen?
- Reicht die Rechnung des Fahrrads (mit meiner Schweizer Rechnungsadresse) um die MWSt erstattet zu bekommen?