Die haben mich damals nach den Unfällen der letzten 5 (?) Jahre gefragt. Unten konnte man freiwillig dann weitere Angaben machen, um diesen Rabatt zu bekommen. Und das habe ich ausgefüllt und es hat einen aktualisierten Preis.
Auswandern nach Deutschland als Schweizer
-
-
Hallo Steinbock und all die lieben Tippgeber hier
Also, da ich ganz ähnliche Pläne wie Steinbock habe, bin ich mal so frech und hänge mich hier an.
Bei mir sieht es folgendermassen aus. Ich ziehe per 1.11.20 zu meinem Partner nach NRW (Hauptwohnsitz). Bis ich da einen Job gefunden habe, werde ich jedoch weiter in der Schweiz als internationale Wochenaufenthalterin arbeiten.
Wie auch bei Steinbock hat sich für mich schon vieles geklärt wie das ablaufen soll, bei einigem bin ich jedoch noch unsicher oder habe offenen Fragen und würde mich über euer Feedback freuen:Wohnsitz:
- ich melde mich bei meiner Gemeinde in der Schweiz ab (per 31.10.) und am neuen Wohnort an. Termin bei zuständiger Behörde habe ich bereits. (20.11.)Steuern:
- Bei Abmeldung in der Schweiz muss ich die mutmasslichen Steuern beglichen haben, @Steinbock, bezahlst du da den vollen Betrag für 2020 oder 10/12 da du ja nur 10 Monate in der Schweiz lebst?- Ab 1.11. bin ich als Wochenaufenthalterin Quellensteuerpflichtig, darüber ist mein Arbeitsgeber informiert und kümmert sich um die Anmeldung dafür
Krankenkasse:
- Per 1.11.20 schliesse ich in der Schweiz eine Grenzgängerversicherung ab, da krieg ich dann ein Formular, welches ich einer deutschen Krankenversicherung zukommen lassen muss. Kann ich da irgendeine nehmen oder auf was ist zu achten?
Umzugsgut und Auto: (Mein grösster Knackpunkt):
- Da ich ja zu meinem Partner ziehe (eingerichtete Wohnung) und hier weiter einen Wochenaufenthalt behalte, werde ich keinen grossen Umzug haben, Möbel etc.. Soll ich trotzdem auf dieses 0350 Formular mein ganzes Hab und Gut aufschreiben, damit ich das als Teilumzug noch mitnehmen könnte, falls ich innerhalb eines Jahres einen Job in NRW finde? Oder ist es gar nicht nötig, gebrauchte Klamotten, persönliche Gegenstände, TV, Laptop usw aufzuführen, da ich eh immer unter der 300.- zollfrei Grenze bleibe wenn ich rüberfahre?
- Das Auto nehme ich auf das selbe Formular und führe es beim ersten Grenzübertritt nach dem 1.11. ein.
Reicht dafür die Wohnungsgeberbescheinigung oder brauch ich die Meldebestättigung, die kriege ich ja erst am 20.11.?- Wenn ich das Auto am Zoll melde wird direkt vor Ort die Kraftfahrzeugsteuer fällig. Kann ich die in Bar/Karte bezahlen, oder brauch ich dafür schon ein deutsches Konto?
- Kann ich dann nach einführen des Autos noch mit CH Nummernschild weiterfahren bis ich beim TÜV war und das Auto in Deutschland zugelassen ist? Und wie lange darf diese Zeit höchstens sein?
Vielen Dank schon jetzt für eure Rückmeldungen u d liebe Grüsse
-