Hallo zusammen,
ich bin seit heute aktiv in eurem super tollen Forum tätig. Erstmal ein großes Dankeschön für diese tolle Community und Arbeit.
Ich habe folgende Frage/Herausforderung zu meiner Situation. ich bin vor ca. 2 Monaten aufgrund meiner familiären Situation wieder nach Deutschland gezogen und möchte nun wieder in die Schweiz ziehen. Der Umzug ist bereits geplant! Nun aufgrund Corona wird bei uns in der Firma gemunkelt, dass einige Kündigungen ausgesprochen werden und somit das RAV wieder zu einem vertrauten Begleiter wird.
Kurz zu meinen Eckdaten:
- Seite ca. 8 Jahren bin ich in der Schweiz mit einem B- Ausweis gemeldet.
- Die Schweiz habe ich zum 01.04.2020 verlassen und besitze nun einen Grenzgängerausweis.
- Seit 12.08.2019 habe ich meine neue Beschäftigung im Kanton Thurgau.
- Zum 01.08.2020 (oder auch früher) werde ich wieder in die Schweiz (ZH) ziehen und dies ohne Frau und Kinder.
Fragen:
1.) Kann ich mit Anmeldung bei der Gemeinde wieder einen B-Ausweis erhalten?
2.) Muss ich mich zwingend in DE abmelden?
3.) In welchem Land bin ich nun Steuerpflichtig? Wenn ich eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) besitze muss ich doch meine Steuern in CH begleichen! Da aber meine Familie in DE ist wird mir sicherlich vorenthalten, dass ich einen Bezug zu Deutschland habe. Muss ich dann auch Steuern in DE bezahlen. Wenn ja, kann man die bezahlten Steuern in CH in DE anrechnen?
4.) Nun zur wichtigen Frage: Sollte ich gekündigt werden und Arbeitslos werden, beziehe ich dann meine Taggelder aus der Schweiz? Habe ich diesen Anspruch dann auch?
4.1.) Die Zeit als Grenzgänger von 01.04 bis 01.08.2020 (4 Monate) kann ich die zu meiner Rahmenfrist dazu rechnen oder werden diese nicht berücksichtigt? Wenn ja, dann wird es sehr knapp mit den anzurechnenden Monaten.
Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr euer Wissen und Erfahrungen mit mir teilen würdet.
Ich danke euch bereits jetzt für eure Bemühungen und verbleibe
Mit besten Grüssen
Hakan