Hallo Ihr Lieben, seit ein paar Tagen denke ich über eine Zollfrage nach: Eine Firma in DE produziert einen Artikel (verkaufsfertig) und bevor der Artikel in DE angeboten wird, leitet die DE-Firma den Artikel per Paket in die Schweiz zu einem Foto-Atelier. Dort wird der Artikel fotografiert und für einen Onlineversand medial in Szene gesetzt. Sobald die Fotos der Schweizer Firma im Kasten sind, wird der Artikel wieder nach DE verschickt und die Firma in DE verkauft den Artikel auf dem DE Markt. Der Artikel würde also nur in die Schweiz kommen, um dort fotografiert und marketingtechnisch aufgehübscht zu werden und geht dann nach DE zurück. Meine Befürchtung ist, dieser einfach gestaltete Vorgang dürfte zolltechnisch wohl eine Herausforderung werden? Hat jemand von Euch Ahnung mit so einer Konstellation?
Ein Produkt als Grenzgänger
-
-
Kommt vermutlich darauf an wie wertvoll dieser Gegenstand ist?Wenn ich es richtig verstanden habe sind doch Waren bis 300€ eh zollfrei?Und kann man das nicht als persönliches Besitztum deklarieren das man ein- und gleich wieder ausführt, eine Diamantring muss man doch auch nicht verzollen, wenn man hin und her fährt.Sorry ich hätte deinen Beitrag nochmal lesen sollen, es geht um den Postversand, das habe ich nicht bedacht.
Alternative, den Zug benutzen, da habe ich letzte Woche auch keinen Zoll gesehen
-
Man kann doch auch per Post Muster und Proben einführen, oder? Mit UPS geht das.
-
danke Ihr beiden Es sind Bekleidungsstücke, angefertigt in DE, jedes im VK zwischen 10 und 40 Euro. Diese sollen möglichst nicht einzeln nach CH versendet werden, dort wie beschrieben Foto-Atelier(technisch) behandelt und wieder zurück nach DE. Den Postversand habe ich erwähnt, weil keine Dialoge mit Zollbeamten an der Grenze erfolgen. Bei Privat an Privat ist die 100 Euro oder 100 Franken Marke zollfrei, aber wie ist das von DE-Firma zu CH-Firma; wenn der oder die Artikel in CH nicht verkauft, sondern 1-2 Wochen nach DE retourniert werden. Wenn in der Zoll-Deklaration klar geschrieben steht, Artikel werden nur "betriebsintern veredelt", wenn man Marketing in fotografischer Form so bezeichnet.
Jan: Warenmuster und Warenproben, das wäre zwar nicht die exakte Bezeichnung, aber wenn es über diesen Kanal geht, danke für den Tipp, Winke aus der Nacht
-
IMHO veredelst du ja nicht. Dann müsstest du importieren, veredeln/weiterverarbeiten und exportieren.
Ich habe es so verstanden, dass du „nur“ Bilder machst. Das machen wir bei unseren Proben u.a. auch - wobei das natürlich bei uns nicht die Hauptaufgabe ist.
-
Eventuell hilft Dir dieser Eintrag:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…de-einfuhr.htmlVermutlich könnt Ihr auch ein Carnet ATA beantragen, allerdings muss der Antragssteller Mitlgied der Handelskammer sein.
Oder ein ZAVV... hier müsste aber eine monetäre Sicherheit vom Zollwert der Waren hinterlegt werden, für den Fall, dass es nicht wieder fristgerecht ausgeführt wird.
-
Guten Morgen
Vorübergehende Einfuhr ----> das bringt mich weiterDieser Satz stimmt mich nachdenklich:
Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung ist im Vergleich mit einer definitiven Einfuhr oft aufwändiger und mit zusätzlichen Kosten verbunden. In vielen Fällen ist die definitive Einfuhr mit der endgültigen Bezahlung der Einfuhrabgaben für Sie günstiger und einfacher.Mal schauen, die Artikel sollen nicht in CH verkauft werden, aktueller Stand, vielleicht ändert sich das, dass zwar die Proto-Typen zum Fotografieren nach CH versendet werden, aber dann auch dort angeboten auf dem CH Markt.
Schönes Wochenende Euch allen