Hallo Zusammen,
ich bin aktuell dabei meine Steuererklärung für das Jahr 2019 zu erstellen. Im Vorjahr 2018 war ich zunächst in Deutschland angestellt und wurde dann zur Grenzgängerin (somit musste ich eine Steuererklärung abgeben).
Im Jahr 2019 war ich von 01.01. bis 30.06. als Grenzgängerin tätig und bin dann in die Schweiz gezogen (Anmeldung Schweiz au 01.07).
Nun meine Fragen:
- Für den Zeitraum 01.01. bis 30.06. fülle ich ganz regulär die Anlage N-GRE aus. Richtig?
- Für den Zeitraum 01.07. bis 31.12. muss ich meinen Schweizer Lohn angeben zur Berechnung des Progressionsvorbehalts. Ist hier der Bruttolohn anzugeben, ohne Abzüge oder kann man hier etwas geltend machen? Und an welcher Stelle ist dies einzutragen? (Anlage N-Aus oder bei der vorliegenden allgemeinen Angabe für ausländische Einkünfte, bei welcher aber keine detaillierten Angaben möglich sind)?
Ich bin in ganz regulär angestellt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Vg
MoTi