Hallo Zusammen,
erstmal super lieben Dank an alle Forumsmitglieder, die sich die Zeit nehmen solchen Usern wie mir Fragen zu beantworten. Das ist nicht selbstverständlich. Ich habe hier schon einiges an Infos mitnehmen können.
Nach wochenlanger Recherche und Steuerberater Gesprächen bin ich immer noch nicht ganz schlau. Irgendwie hatte ich immer das Gefühl, dass ich teilweise mehr wusste als der Steuerberater. Grenznahe Steuerberater mit Fachgebiet Internationalles Steuerrecht sind leider alle ausgelastet und nehmen keine neuen Mandanten.
Meine Situation:
Ich habe vor kurzem einen Job in der Schweiz angenommen (100% Stelle)
- Wohnsitz D mit Frau (angestellt in D) und Kind
- Entfernung Arbeitsort: 200 km / ca. 3 h ÖV
- 4 von 5 Arbeitstagen / Woche bin ich vorort (Pendeln oder übernachten bei Freunden bzw im Hotel)
Soweit ich weiss zieht hier die 60-Tage-Regelung. Wie sieht es mit Nachweisen aus?
Brauche ich überhaupt noch einen weiteren Nachweis vom Arbeitgeber oder reicht der Umstand der Entfernung als Nachweis?
Und wie sieht es mit der Versteuerung aus? Da ich nun die Bwilligung G besitze, zieht mir der Arbeitgeber die 4,5 % Quellensteuer ab, die ich auf die deutsche Steuererklärung anrechnen lassen kann. Falle ich nun unter die 60 Tage Regel, muss ich doch Steuern in der Schweiz nachzahlen, wie läuft das ab?
Wenn ich nun 60 NRT (Nichtrückkehrtage) habe, ist dann mein komplettes Gehalt in der Schweiz steuerpflichtig oder nur die 60 NRT und der Rest in D, also anteilig?
Homeoffice:
Arbeite ich nun über 25% im Homeoffice in D, bin ich sozialversicherungspflichtig in D. Diese Regel ist aber für deutsche Grenzgänger aufgrund von Corona bis 31.12. ausser Gefecht gesetzt, korrekt? (Quelle: hier)
Wie prüft das Finanzamt sowas nach? Ich habe keinen Homeoffice-Vertrag, aber mein Arbeitgeber hat kein Problem damit, wenn ich von zuhause aus arbeite, solange ich keine wichtigen Termine verpasse und meine Arbeit erledige.
Auswandern bzw Wohnsitzwechsel in die Schweiz:
Ich habe einige Freunde in der Schweiz, bei denen ich theoretisch einen Wohnsitz anmelden könnte. Ist das so ohne Weiteres möglich obwohl ich verheiratet bin? Meine Familie würde in Deutschland bleiben. Ich habe von einem Bekannten mitbekommen, dass er trotz Ehe seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und die Ehefrau in D. Also scheint das möglich zu sein.
Ich weiss, das sind viele Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir diese einigermassen beantworten. Auch hilfreiche Links wären super. Hauptsache ich bekomme irgendwie Antworten ohne dass ich später böse Überaschungen erlebe.
Nochmal die Fragen zusammengefasst:
- Werden bei der 60-Tage-Regelung zusätzliche Nachweise benötigt (z.B. Nachweis Arbeitgeber über NRT)
- Wie läuft die nachträgliche Steuernachzahlung ab bei Erfüllung der 60-Tage-Regel?
- Werden die > 60 Tage anteilig versteuert oder bezieht sich das auf das gesamte Jahresgehalt?
- Ist die 25% Regel für Homeoffice für deutsche Grenzgänger wegen Corona bis Jahresende ausgesetzt und wie prüft das Finanzamt sowas nach?
- Kann ich in CH wohnhaft sein während meine Frau in D lebt?
Danke schonmal
VG