Hallo zusammen,
wenn ich in ein paar Monaten 100%iger Vollzeitarbeitnehmer mit Wohnort (Zürich) in der Schweiz mit Bewilligung B bin und mit einem Jahreseinkommen >120,000 CHF habe, kann ich ja über eine nachträgliche Steuererklärung die Quellensteuer zurückholen. Soweit habe ich das verstanden.
Nun meine Frage:
Nehmen wir der einfachheithalber an, dass pro Monat 1000 CHF (also 12,000 CHF p.a.) Quellensteuer einbehalten wurde. Bekomme ich diese 12,000 komplett zurück weil ich >120k verdiene oder nur einen Teil abzgl. zulässiger Werbungskosten wenn ich eine nachträgliche Steuererklärung/veranlagung mache?
Ich konnte die Antwort nach einigem googlen nicht finden. Da stand nur "zurückfordern" etc.
Bonusfrage: Ich habe auch gelesen, dass die Erstattung in Zürich auch mal 18 Monate dauern kann? Stimmt das?