Liebe Mitglieder,
als pensionierter Beamter bin ich immer noch im Dienst des Landes Baden-Württemberg (Ruhegehalt) und erhalte neben meiner Pensionsbezüge auch Beihilfe. Mein Zielkanton (Wallis) kennt das deutsche Beamtenrecht nicht gut genug um zu erkennen, dass ich als beihilfeberechtigter Pensionär für mindestens 70% meiner Krankenkosten ausreichend Versicherungsschutz habe und verlangt von mir den Abschluss einer CH-Krankenversicherung. Die restlichen 30% habe ich bei der Debeka versichert. Hierüber würde ich von der Debeka eine Bescheinigung erhalten, dass damit 30% der in der Schweiz anfallenden Krankenkosten abgedeckt sind. Kann mir jemand mitteilen, ob ich aus der CH-Versicherungspflicht irgendwie rauskomme? Danke!
Detlev Schrade