Ich habe ein bisschen mehr über die Krankenversicherungspflicht in der Schweiz gelesen.
Im Frühjahr werde ich wohl eine 80%-ige Teilzeitstelle in der Schweiz annehmen, meine Frau und Kinder werden das Schuljahr über noch in Norwegen bleiben. Bei meinem norwegischen Arbeitgeber werde ich meine jetzige Vollzeitstelle auf 20-25% reduzieren. Dadurch bin ich dann weiterhin im Norwegischen Sozialsystem versichert, welches u.a. auch Arztbesuche deckt.
Kann ich mich somit von der Versicherungspflicht befreien lassen, oder werde ich doppelt versichert sein?
...und falls ich mich versichern muss, werde ich aufgrund der Familienverhältnisse eine sehr geringe Quellsteuer zahlen müssen. Anhand des "Individuelle Prämienverbilligung" Infoblattes dürfe ich somit Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten - aber hier wird ja die Quellenstuer des Vorjahres zugrunde gelegt. Heisst dies in der Praxis, dass man die Prämienverbilligung erst ab dem zweiten Jahr erhält?