Liebe Leute,
Nachdem ich das Forum und das halbe Internet durchforstet habe, poste ich hier mal meine Situation, die anscheinend ein ziemlicher Spezialfall ist. Aber vielleicht findet sich ja doch jemanden in derselben Situation oder mit Erfahrungen.
Mir wurde an einer schweizer Universität eine Stelle angeboten. Wohnhaft bin ich in Berlin. Auch mein Arbeitsort wird hier sein (Home Office). Laut Universität handelt es sich daher nicht um eine Grenzgängersituation sondern um eine Anstellung im Ausland.
Die SV-Pflicht konnte ich klären. Diese liegt in der Schweiz, da ich im öffentlichen Dienst arbeite (VO 883/2004 Beamte).
Was mir unklar ist, ist die Einkommensteuerpflicht. Wenn ich Artikel 19 DBA Schweiz-Deutschland richtig verstehe, werden Einkünfte aus Beschäftigung im öffentlichen Dienst in dem Staat besteuert, der sie zahlt. Es gibt eine Ausnahme für Staatsangehörige des Wohnstaates, ich bin aber Schweizer. Es gibt auch einen Verweis auf die Grenzgängerregel (Artikel 15a), die scheint bei mir aber nicht zu greifen, da ich nicht in der Schweiz arbeite.
Muss ich also mein schweizer Einkommen in der Schweiz versteuern?