Hallo liebes Forum,
ich habe eine kurze Frage zur Steuererklärung in Deutschland, da ich vom Finanzamt eine Mahnung für 2019 erhalten habe. Die wichtigsten Infos:
- Ab Februar 2019 bis September 2019 habe ich an der ETH meine Masterarbeit geschrieben. Vorher habe ich in Deutschland gewohnt. Während der Zeit habe ich keine Einkünfte gehabt, aber ein Stipendium aus Deutschland über 3000 €.
- Seit Oktober 2019 bin ich als Doktorand an der ETH angestellt und habe ein Einkommen (und zahle Steuern in CH). Aus Deutschland komplett abgemeldet habe ich mich jedoch erst vor kurzem. Zuvor war ich noch bei meinen Eltern gemeldet (dachte das wäre egal, da in der Schweiz nie nachgefragt wurde und ich noch einen neuen Reisepass beantragen wollte).
Bin ich überhaupt verpflichtet für das Jahr 2019 eine Steuerklärung einzureichen, da meine Einkünfte unter dem Freibetrag von ungefähr 9000 € liegen? Falls ich die Steuerklärung abgeben muss, habe ich bereits in anderen Beiträgen gelesen, dass ich mein schweizer Einkommen der 3 Monate (Oktober-Dezember) angeben muss. Kann es dann sein, dass ich auf das geringe Stipendium von 3000 € noch Steuern nachbezahlen muss? Vielleicht hat ja jemand mal ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich wollte nicht unbedingt für so eine "Kleinigkeit" einen Steuerberater nehmen.
Viele Grüsse
Kai