Guten Morgen zusammen,
Ich bin eigentlich mitten drin mein Hauptwohnsitz nach Deutschland zu meinem Partner zu verlegen.
Mit Steueramt, Anmeldebehörde in NRW und meinem schweizer Arbeitsgeber ist alles geklärt....
Gestern wollte ich mich auf meiner Gemeinde abmelden und den künftigen Wochenaufenthalt melden. Da kam die böse Überraschung. Meine Gemeinde (Einwohnerkontrolle) behauptet sie könne mich als schweizer Bürgerin nicht als internationale Wochenaufenthalterin anmelden, da ich keine G- Bewilligung habe.
Dann sei ich weiterhin als Hauptwohnsitz angemeldet. Dies bin ich ja aber zukünftig auch in Deutschland.
Sie will die Abmeldung nur akzeptieren, wenn ich meine Wohnung kündige.
Mein Lebensmittelpunkt ist aber Eindeutig in NRW bei meinem Partner, verbringe da jedes Wochenende, meist noch verlängert, alle Feiertage und Ferien, also gesamt Freizeit wenn immer möglich.
Die Absicht ist auch i NRW einen Job zu finden und dann nicht mehr in die Schweiz zu pendeln. Nur möchte ich mich bis dahin nicht arbeitlos melden, sondern weiterarbeiten.
Steuerrechtlich sind sich Deutschland und mein kantonales Steueramt einig, dass ich in Deutschland meinen steuerrechtlichen Wohnsitz habe. Solange ich in Deutschland kein Einkommen habe, jedoch nur die volle Quellensteuer im Kanton meines Arbeitsgebers zu bezahlen habe.
Ich weiss von anderen schweizer Brüger die dies ebenfalls so machen und als Wochenaufenthalter in der Schweiz gemeldet sind. Auch gibt es Deutsche Wochenaufenthalter, welche mittlerweile B,C Bewilligungen haben oder sogar schweizer Bürgerrecht und weiter Hauptwohnsitz in Deutschland und Wochenaufenthalt in der Schweiz haben.
Auch wurde mir nochmals vom kantonales Steuramt sowie einem Treuhänder bestätigt, das meine Konstwlation möglich ist. Nur meine Gemeindefrau beharrt auf ihrem.Standpunkt.
Gibt es hier Jemand der mit diesem Problem (Wochenaufenthalt ohne G Bewilligung) schon konfrontiert wurde?
Liebe Grüsse einer verzweifelten Buscalavida