Hallo zusammen,
meine Frau wird ab Februar in die Grenzregion in DE samt Kind und Kegel ziehen.
Die Entfernung zu meinem CH Wohnort, an dem ich wohnhaft bleibe, beträgt 40km (über. 1.5 Stunden Entfernung). Ich verfüge über die C-Bewilligung und beantrage die CH Staatsangehörigkeit aktuell als Randnotiz.
Momentan bin ich im Angestelltenverhältnis. Parallel verfüge ich über eine eigen Firma (AG) mit mir als Geschäftsführer. In Deutschland bin ich beschränkt steuerpflichtig aufgrund von Mieteinnahmen.
Da ich weiterhin in der Schweiz meinen Lebensmittelpunkt habe und entsprechend in der Schweiz veranlagt werden möchte, wollte ich um Euren Ratschlag bitten:
A) Eigene AG: per Schweizer Gesetz wird verlangt dass mind. ein GF seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Wäre das Argumentation genug?
B) Ein guter Freund würde mich in seiner Firma anstellen, meine aktuelle Tätigkeit würde ich aufgeben. Als Vertreter wäre mein täglicher Arbeitseinsatz deutlich über 100km vom Wohnsitz meiner Frau entfernt.
Muss ich unter der genannten Konstellation meine C-Bewilligung aufgeben? Wird vom dt. Finanzamt die Konstellation in A oder B anerkannt?
Das Thema scheint sehr komplex, um eine steuerliche Beratung komme ich nicht drum herum dennoch wäre ich über eine erste Indikation dankbar.