Hallo ihr Lieben,
ich bin etwas ratlos und konnte im Internet einfach keine passenden Informationen finden. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen?
Folgende Situation:
Ich lebe aktuell in Deutschland (Stuttgart), mein Freund in Zürich. Mein bisheriger Plan war erst einmal weiterhin in Stuttgart zu bleiben und parallel nach einer Stelle in (der Nähe von) Zürich zu suchen.
Durch Corona wurde nun aber mein auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert, d.h. ab 15.01. werde ich offiziell arbeitslos sein. Mich weiter in Deutschland zu bewerben macht durch meine eh schon geschmiedeten Pläne wenig Sinn, also richte ich meine Bewerbungen eher in die Schweiz.
Nun das Problem: Bisher konnte ich meine Wohnung finanziell alleine stemmen, sollte ich jedoch auf Arbeitslosengeld angewiesen sein, wird das nicht mehr möglich sein bzw. müsste ich mit allen weiteren Lebensunterhaltungskosten meine Finanzreserven anknabbern, was ich gerne vermeiden möchte. Daher plane ich die Wohnung ab Februar 2021 aufzugeben.
Die Möbel würden wir gerne mit nach Zürich nehmen. Als mein Freund nach Zürich gezogen ist haben wir jedoch lediglich seine Sachen als Umzugsgut angegeben, d.h. ich kann Sofa und co nicht einfach auf seinen Namen überführen. Ich jedoch habe keine Aufenthaltsbewilligung bzw. keine Arbeit dort und kann das Sofa usw. auch nicht auf meinen Namen angeben. Macht es Sinn ihm mein Sofa auf dem Papier zu verkaufen? Aber dann fallen (soweit ich weiß) Gebühren beim Zoll an?
Mir widerstrebt es für meine gekauften Möbel nochmal Geld in Form von Gebühren oder einem separaten Lagerplatz in D auszugeben. Verkaufen und neue Möbel kaufen möchte ich diese aber ehrlich gesagt auch nicht (Möbel sind hochwertig & max. 2 Jahre alt und ich würde dadurch viel geld "kaputt" machen)
Hatte von euch schon einmal jemand eine ähnliche Situation oder einen guten Rat für mich?
Vielen Dank schon mal und liebes Grüßle
Ulla