Hallo Zusammen,
Mein Freund und ich planen, dass er zu mir in die Schweiz zieht, wenn er 18 ist. Ich wohne noch zuhause bei meiner Mutter und würde ihn einfach zu uns in die Wohnung nehmen, bis ich im Sommer meine Ausbildung fertig habe und wir zusammen ausziehen können.
Ich habe mich so gut es geht über alles informiert aber leider gibt es noch ein paar Punkte, welche mir unklar sind.
1. Wenn man nach den ersten 3 Monaten noch keinen Job gefunden hat, kann man eine Bewilligung für Arbeitssuchende oder sowas ähnliches beantragen? Ich finde es ziemlich unwahrscheinlich in so kurzer Zeit etwas zu finden, vor allem jetzt wo wir das Corona Problem haben.
2. Bei unserer Gemeinde heisst es, dass man sich nach spätestens 2 Wochen anmelden muss. Hierzu wird aber ein Arbeitsvertrag benötigt, welchen er nach 2 Wochen unmöglich schon haben kann. Ist hier 2 Wochen nachdem man einen Arbeits Ertrag abgeschlossen hat und endgültig bleiben will gemeint? Oder wie muss ich das verstehen? Leider konnten die Leute bei unserer Gemeinde nicht wirklich helfen
3. Wenn mein Freund im Winter in die Schweiz zieh und einen Arbeitsvertrag (Lehrvertrag) auf den Sommer hat, reicht das um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen und sich anzumelden oder muss er in der Zeit bis dahin auch eine Erwerbstätigkeit nachweisen?
4. Ich habe gehört, dass ich auch für ihn bürgen könnte, habe dazu aber nichts im Internet gefunden und weiss somit auch nicht wie das genau funktioniert. Ist dieser Weg überhaupt zu empfehlen?
Ich hoffe das war nicht zu viel aufeinmal
Vielen Dank und einen schönen Abend