Hallo Community,
ich bin neu hier und brauche mal eure Expertise zum Thema"60 Tage Regel".
Hier sind schon mal die Eckdaten:
- arbeite und lebe aktuell in Zürich (seit 2 Jahren B-Bewilligung)
- überlege nach DE (Düsseldorf oder Münster in NRW) zurückzukehren
- werde dennoch 2-3 Tage in der Woche im Büro sein (Zürich)
- Bin Single
Aufgrund der Tatsache, dass ich 2-3 in der Woche in der Schweiz bin, werde ich von 60 Tage Regel Gebrauch machen.
Habe jetzt folgende Fragen:
- Da ich von der 60 Tage Regel Gebrauch machen kann, werde ich komplett in der CH versteuert (nach dem kantonnalen Steuersatz Zürich versteuert)?
- Werde ich in DE komplett von den Steuern befreit? Oder muss ich in DE irgendwelche Steuern zahlen (Progressionsvorbehalt)??
- Wenn ich in CH versteuert werde (60 Tage Regel), bezahle ich in der CH weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge (KV, Pensionskasse, Rente etc.)?
Noch eine sehr spezifische Frage:
Im Falle, dass mein Arbeitgeber mich kündigt, welches Land wird mir das Arbeitslosengeld zahlen?
Ich danke euch im Voraus!