Guten Tag liebes Forum,
ich werde mich in der Schweiz als Grenzgänger krankenversichern lassen.
In Deutschland wähle ich eine entsprechende Partnerkasse.
Mit Formular E106 sind die Leistungen gesetzlich geregelt:
In der Schweiz gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (KVG)
In Deutschland nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschland, geregelt über das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
Meine Frage also: Wenn ich die Grundversicherung in der Schweiz abschließe (ohne Zusatzversicherungen), erhalte ich dann dennoch, beispielsweise eine Zahnbehandlung in Deutschland über die Partnerkasse, obwohl diese Zahnbehandlung in CH privat wäre?
Sprich, rechnet die Partnerkasse das mit der CH KV ab, oder bekomme ich dann von der CH KV eine Privatrechnung? Zudem soll die Selbstbeteiligung bei Behandlungen in D nicht fällig werden.
Vielen Dank für eure Antworten.
Beste Grüße