Hallo Ihr Lieben
ich heiße Thomas, bin 33 Jahre alt und spiele seit längerem mit dem Gedanken in die Schweiz auszuwandern. Mein Plan wäre in etwa so:
- Ich bin zur Zeit in Deutschland als Freiberufler erwerbstätig.
- In der Schweiz eine Wohnung suchen. Übergangsweise weiter in Deutschland (remote) arbeiten.
- Allmählich in der Schweiz Arbeit suchen.
- Vollständig in der Schweiz leben.
Frage 1: Klingt das nach einem doofen Plan?
Also eine Art sanfter Übergang. Wo ich jetzt immer wieder stolper sind diese Verwaltungshürden, bei denen meiner Ansicht nach bestimmte Szenarien gar nicht abgebildet sind. Also zum Beispiel:
- es gibt die Aufenthaltsbewilligung B mit Erwerbstätigkeit, wenn man einen Arbeitsvertrag über 12 Monate vorweisen kann
- es gibt die Aufenthaltsbewilligung B ohne Erwerbstätigkeit, wenn man genug Vermögen mitbringen kann.
Frage 2: In meinem Fall ist es so, dass meine Projektaufträge grundsätzlich weniger als 12 Monate dauern. Wie kann ich hier verwaltungskonform in die Schweiz auswandern wenn es nur die oben genannten Möglichkeiten gibt?
Was mich ebenfalls beschäftigt ist die Reihenfolge bei der Ummeldung und beim Umzug.
Frage 3: Gemäß der Anmeldereihenfolge kann es doch theoretisch passieren, dass man alles schön fleißig in Deutschland abmeldet, Verträge kündigt, eine Wohnung besorgt, usw. Dann stellt man nach dem Umzug auf dem Einwohneramt in der Schweiz fest, dass man (aus irgendwelchen Gründen) keine Aufenthaltsbewilligung bekommt. Es sieht nicht so aus als könne man sich davor schützen, oder? Wie geht man mit diesem Risiko um? Ich habe auch nichts dazu gefunden, dass man sich die Bewilligung vorher besorgen kann.
Viele Grüße
Thomas