Hallo zusammen,
ich wohne nun seit knapp 5 Jahren in der Schweiz und frage mich aktuell ob es sinnvoll ist überobligatorische Beiträge in die Säule II zu zahlen (also keinen separaten Einkauf sondern lediglich den monatlichen Anteil anpassen) oder ob dies steuerliche Nachteile bei einer vorzeitigen Rückkehr nach Deutschland hätte.
- Mein Arbeitgeber gibt uns die Möglichkeit bei der Arbeitnehmereinzahlung zwischen 3 Varianten (tief, Standard, hoch) zu wählen. Abgesehen von einer 1-jährigen Unterbrechung in "tief" habe ich immer den Standard gewählt.
- Ich zahle (noch) Quellensteuer - dementsprechend kann ich die Beiträge aktuell steuerlich nicht geltend machen
Daher ist die Frage inwiefern die 2. Säule Beiträge besteuert werden würde wenn ich z.B. in 3 Jahren wieder nach Deutschland zurückziehen würde.
1) Werden die überobligatorischen Arbeitnehmerbeiträge überhaupt besteuert?
2) Falls ja bezieht sich dies lediglich auf die Zinsgewinne oder auf die gesamte Einzahlung?
Mein Gedankengang ist folgender:
Aktuell habe ich durch die höheren Einzahlungen ja keine Steuervorteile aber müsste dann gleichzeitig durch den höheren angesparten Betrag wiederum Steuern in Deutschland darauf zahlen - also hätten diese höheren Einzahlungen sogar einen negativen Effekt (falls sich dies auf tatsächlich auf die Einzahlungen und nicht zB nur auf Zinsgewinne beziehen sollte). In dem Fall würde ich den Beitrag lieber auf die Variante "tief" reduzieren die Differenz und sparen/investieren.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Tom