Hallo an alle,
ich habe eine Arbeit in Basel. Der Arbeitsvertrag beginnt am 01.01.2021 und mein erster Arbeitstag ist der 04.01.2021.
Ich war am 15.12.2020, diese Woche, für einen Tag in Basel und habe meine Wohnung angemeldet (diese ist bereits angemietet). Die Dame vom Bürgeramt hat mir gesagt, dass ich den 01.01.2021 als Zuzug und Einreise aufschreiben soll, da ich am 02.01.2021 plane nach Basel zu reisen. Ich habe die Schweiz dann am selben Tag verlassen und bleibe bis zum 02.01.2021 in Deutschland.
Ich habe beim Bürgeramt ein biometrisches Foto gemacht. Fingerabdrücke wurden mir nicht abgenommen, was ich komisch fande.
Ich habe am Ende eine Quittung für eine Anmeldebescheinigung bekommen. Ist das etwas anderes als die Aufenthaltsbewilligung? Ich habe die große Sorge, dass ich etwas falsch gemacht oder die etwas falsch dokumentiert habe. Ich habe die Dokumente exakt so ausgefüllt wie es mir gesagt wurde. Ein Kollege sagt, dass die Anmeldebescheinigung jedoch was anderes sei als die Aufenthaltsbewilligung B !?
Könnt ihr mich da bitte aufklären?