Hallo zusammen,
Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr über eine schweizer Zeitarbeitsfirma im Kanton Zug in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im gleichen Betrieb. Seit etwas mehr als einem Jahr wohne ich in einer WG in Zug. Ich habe meinen Wohnsitz bei meinen Eltern in Deutschland 2019 abgemeldet, wobei ich mich dort seit 2014 nicht mehr aufgehalten habe, da ich im Ausland war. Ich verfüge über keinen weiteren Wohnsitz im Ausland oder in der Schweiz.
Formell erfülle ich die "offiziellen" Voraussetzungen für eine B Bewilligung bereits von Anfang an. Dennoch wurde mir zunächst nur eine L-Bewilligung ausgestellt, da ich bei einer Zeitarbeitsfirma arbeite. Antwort "sollte ich in einem Jahr immernoch bei der gleichen Firma arbeiten, würde ich eine B Bewilligung bekommen". Da ich nach wie vor bei der gleichen Firma arbeite, habe ich nun die Umwandlung L-Bewilligung -> B Bewilligung beantragt. Diese wurde jedoch abgelehnt, da ein möbliertes WG Zimmer kein "bedarfsgerechter" Wohnraum wäre. Das Amt für Migration würde sich wünschen, dass ich eine eigene Wohnung miete und Möbel kaufe. Zudem würde ich nach wie vor nicht bei einer "richtigen" Firma, sondern bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten. Mir wurde mitgeteilt, dass die Sozialleistungen in meinem Vertrag nicht ausreichend wären, vor allem das Krankentagesgeld - obwohl es hierfür eigentlich eine Regelung (80% Lohn) in meinem Vertrag gibt. Letztes Jahr war ich zudem aufgrund von Corona Reisebeschränkungen und Homeofficemöglichkeiten ca 6 Monate im Ausland. Für den Nachweis des effektiven Aufenthalts in der Schweiz habe ich sämtliche Kreditkartenabrechnungen, Telefoneinzelverbindungsnachweise und Bankkontenbewegungen an das Amt für Migration gesendet, diese wurden nicht weiter beanstandet.Insgesamt würde ich laut Amt für Migration in der Summe die Voraussetzungen für eine B Bewilligung nicht erfüllen....Von diesen ganzen inoffiziellen "Zusatzvoraussetzungen" die mir das Amt für Migration in Zug nennt habe ich offiziell allerdings noch nichts gelesen.
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen mit dem Amt für Migration gemacht? Ich glaube das unterscheidet sich auch sehr von Kanton zu Kanton. Kann man Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen (ohne direkt einen Anwalt zu nehmen) / lohnt sich das? oder bedeutet das nur viel Aufwand/Kosten(?) und am Ende trotzdem wieder die L Bewilligung?
Generell gefällt es mir gut in der Schweiz und ich möchte auch längerfristig hier bleiben. Aber vielleicht ist es einfacher zunächst in einem anderen Kanton zu wohnen... Welche effektiven Nachteile hat man als deutscher mit L Bewilligung im Vergleich zur B-Bewilligung?
Vielen Dank für eure Hilfe!