Hallo,
bei der 60-Tage-Regel heißt es ja immer "Rückkehr zum Wohnsitz". Zählt dazu nur die Rückkehr zu seinem Wohnort, oder reicht die Rückkehr in das Wohnland?
Beispiel: Man wohnt weiter weg (> 300 km), ist in Teilzeit angestellt und soll bspw. nur eine Woche pro Quartal arbeiten. In dieser einen Woche übernachtet man bei Freunden in Deutschland nahe der Grenze, um nicht so viel fahren zu müssen. Zählt das als Rückkehr oder als Nichtrückkehr?
Durch die Teilzeit-Anstellung muss man die 60 Tage auch noch runter rechnen, das wären in dem Fall (10%-Anstellung) dann 6 Tage.