Hallo zusammen,
Mir stellt sich konkret eine folgende Frage, bei der sie mir vielleicht weiterhelfen können.
Ich habe 2015 die Schweiz in Richtung Deutschland verlassen. Der obligatorische Teil meiner 2. Säule liegt auf einem Freizügigkeitskonto in CH.
Im Dezember 2020 haben meine Frau und ich ein Haus zwecks Eigennutzung gekauft und ich würde den obligatorischen Teil (z.Zt. ca. 25TCHF angelegt in einen Fond) gerne einbringen.
Hier meine Fragen:
Kann ich diesen Teil steuerfrei in CH und D aus der Schweiz beziehen und in den Hauskauf einbringen?
Wird meine “reine" AHV Rente durch eine mögliche Auszahlung des Freizügigkeitskontos beeinflußt? Ich habe gelesen, dass ein frühzeitiger Bezug der Gelder aus der Säule 2 die AHV-Rente kürzt, was ich logisch aber nicht nachvollziehen kann.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und beste Grüße