Hallo zusammen,
ich habe leider bis jetzt nichts zu diesem Thema gefunden habe aber Bereits die Kantonale Steuerbehörde angefragt, jedoch bis jetzt keine konkrete Aussage bekommen.
Ich habe folgenden Fall:
Ich bin am 01.09.2020 vom Kanton Zürich in den Kanton Schaffhausen gezogen. Bis zum 31.08.2020 habe ich die B-Bewilligung besessen ab dem 01.09.2020 dann die C-Bewilligung. Ich habe bis zum 31.08.2020 die Quellensteuer im Kanton Zürich monatlich von meinem Lohn gezahlt.
Nun möchte ich die Steuererklärung 2020 machen und möchte wissen ob ich bei den Einkünften Haupterwerb nur den Zeitraum vom 01.09.2020-31.12.2020 angeben muss oder den vom ganzen Jahr? Wird hierzu noch ein Lohnausweis nur vom 01.09.2020-31.12.2020 benötigt oder reicht dieser vom ganzen Jahr mit der Angabe des Quellensteuerabzuges für den Kanton Zürich?
Vlt. hatte schon einmal jemand die selbe Erfahrung und ich würde mich über einen Austausch freuen.