Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für Aufnahme hier. Kurz zu mir:
Ich bin seit 2011 als Grenzgänger in der Schweiz tätig. Also ich wohne in Baden-Württemberg und mein Arbeitgebern sitzt in der Schweiz. Wir haben eine Entsendung veranlasst das ich meine Tätigkeit in Stuttgart im Hauptsitz der Firma tätigen kann. Bisher gab es hier keine Probleme mit dem Entsendungsantrag.
Jetzt läuft der Entsendungsantrag im April ab und laut meinem AG in der Schweiz kann dieser nicht mehr verlängert werden. Stimmt das so? Kennt sich hier jemand damit aus?
Lieben Gruß
Martina