Hallo zusammen,
nach langer Recherche, vielen Telefonaten mit Kanton Zürich, Hilfevereinen und Steuerberatern bin ich hier gelandet.
Vorne weg: Falls jemand einen guten Steuerberater kennt, würde ich mich über eine Empfehlung freuen (ich habe keinen gefunden, der vor April für eine Beratung Zeit hätte).
zuerst zu meiner Situation:
- Ich bin verheiratet, habe ein Kind und wohne in Deutschland
- kein Wohnsitz in der Schweiz, Grenzgängerbewilligung (G)
- Angestellt bin ich in Zürich als IT-Berater (Entfernung Wohnsitz - Büro Zürich 160km bzw. 2h )
- Arbeite in der gesamten Schweiz in Projekten
- Mo-Do immer in der Schweiz, Freitags Homeoffice
Steuern bis jetzt:
- da ich immer unterwegs war, habe ich in Hotels übernachtet (bezahlt vom Arbeitgeber)
- im Jahr kamen da mehr als 60 Übernachtungen zusammen
- mein Arbeitgeber hat das Formular GRE-3 ausgefüllt und somit war ich in der Schweiz steuerpflichtig
- beim Finanzamt in DE habe ich das Formular plus eine Auflistung der Übernachtungen abgegeben und die Sache hat sich geklärt
- so war es bis jetzt (seit 3 Jahren)
mein Problem:
- aktuell betreue ich zum ersten Mal kein Projekt, müsste eigl. jeden Tag nach Zürich (coronabedingt im Homeoffice)
- ohne Corona würde ich in einem billigen Hotel oder Airbnb übernachten, bis ein neues Projekt da ist
nun zu meinen Fragen:
- Gilt die 60-Tage-Regelung nur wenns der Arbeitgeber bezahlt? Kann ich z.B. nicht einfach 60 Tage in Zürich im Hotel übernachten und das als Nachweis einreichen?
- Kann ich mich als internationaler Wochenaufenthalter anmelden(Wie?) ohne festen Wohnsitz? (eine Wohnung würde sich nicht lohnen, weil sobald ein Projekt da ist, bin ich wer weiss wo).
Ich würde mich über Antworten sehr freuen und wünsche allen einen schönen Tag.