Hallo Allerseits
unser Umzug ist fast geschafft, nächste Woche noch das große Zeuch per Spedition und dann sollte es eigentlich gelaufen sein, wenn mir die Spedition nicht ständig einen Strich durch die Rg machen würde.
Ganz kurz zum Sachverhalt: Benötige ich bei Einfuhr sofort die Abmeldung aus DE ????
Ich hab gelesen, dass man gegen eine Sicherheitsleistung eine provisorische Zollbehandlung durchführen lassen kann. weiß das kein Spediteur, die angeblich größtenteils Schweizer Umzüge machen ? was ist das für ein Haufen.....hab schon richtig Magenschmerzen.
Wir haben alle nötigen Unterlagen, haben uns auch schon in der Schweiz angemeldet, können uns aber erst am 31.3. abmelden, da meine Tochter noch eine OP in D hat.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es unmöglich und uns am Tag der Einfuhr abzumelden.
Ich habe seit Wochen Kontakt mit einem Zollbeamten, den ich schon mächtig strapaziert habe, er teilte mir mit, dass Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Anmeldung in der Schweiz für die Einfuhr des Übersiedlungsgut ausreichend sind.
So....die Spedition sagt aber, das stimme so nicht, sie brauchen die Abmeldung aus Deutschland und es werde Zoll fällig, den ich dann mittels Gesuch wieder zurückfordern kann.
Ich dreh hier gerade fast durch....macht denn jeder Zöllner, was er will ? Hab dem Spediteur die Mail vom Zoll zugesandt, interessiert die aber nicht, jeder Zollbeamte würde willkürlich entscheiden ?
Habt Ihr sowas schon mal erlebt ?
danke fürs Lesen und ein schönes WE
Carola