Hallo
Ich bin bei einer Arbeitsvermittlung angestellt. Von der Hauptfirma kann ich zum 1.9. übernommen werden. Frühestens austreten aus dem Dienstleister kann ich zum 1.7. bzw will ich das da ich 2 Monate dazwischen frei haben möchte, das ist auch so mit der Hauptfirma abgesprochen.
Ich wäre so also zwei Monate arbeitslos. Steht mir dann Arbeitslosengeld zu? Bin über 12 Monate bereits hier.
Ich habe darüber hinaus auch so viele Überstunden, dass ich einen Monat später offiziell austreten kann und den einen Monat die Überstunden abbauen kann.
Ich könnte mir sie Überstunden aber auch auszahlen lassen.
Was wäre das sinnvoller.? Und dann für zwei Monate Arbeitslosengeld zu erhalten? Wie sieht das Arbeitsamt das generell? Den neuen Vertrag habe ich ja dann bereits.
VG