Hallo zusammen,
in dem Formular F1 - Familienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen lese ich gerade, dass es unter anderem ein
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Sorgerechtsnachweis des Kindes
(Bei gemeinsamen Sorgerecht, schriftliches Einverständnis des im Ausland lebenden Elternteils mit amtlich beglaubigter Unterschrift)
benötigt wird. Hat schon jemand so eine Erklärung machen lassen? Falls ja, könnte ich evtl. die Vorlage bekommen? Wo müsste man die Unterschrift beglaubigen lassen? Muss dies ein Notar machen, oder reicht auch das Rathaus? Und benötige ich überhaupt den Formular F1, wenn die minderjährige Tochter (17) zu gleichem Zeitpunkt mit mir in die Schweiz zieht (sprich nur ein Formular A1d für uns beide)?
Danke euch im Voraus!