Grüezi zsäme
ein Personalberater aus Zürich hat sich jüngst bei mir per E-Mail gemeldet mit der Rückinfo, dass ich ohne Arbeitsbewilligung keine Stelle antreten könnte und die Kunden (Arbeitgeber) der Personalberater die Arbeitsbewilligung wünschen.
Braucht man die Arbeitsbewilligung nun VOR dem Jobantritt, zusätzlich zur Aufenthaltsgenehmigung B ? Bin jetzt total durcheinander.
Laut der Checkliste braucht man diese Dokumente erst nach der Auswanderung richtig?
Der Personalberater hat mir noch keine E-Mail geschickt.
Ich dachte EU/EFTA Bürger brauchen keine zusätzliche Arbeitsbewilligung?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, merci vielmal :).