Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen bezüglich der Formalitäten bei der Auswanderung
Ich fange am 01.04.2016 meine neue Arbeitsstelle in Zürich an. Meine jetzige Wohnung habe ich allerdings noch bis Ende April (zu spät gekündigt) und meine neue Wohnung in Zürich ab 01.03.2016. Umziehen kann ich ab dem 18.03.2016, da ich noch Resturlaub habe.
Da ich mich jetzt schon seit Tagen durch das Internet durchsuche und immer andere Informationen erhalte wollte ich mal hier Fragen:
- Bevor ich meine Aufenthaltsbewilligung bekomme, muss ich meinen Wohnsitz anmelden?
- Ohne Aufenthaltsbewilligung kann ich meine Arbeitsstelle nicht antreten?
- Diese dauert mit Bearbeitung ca. 1 Monat?
- Ich müsste quasi am 01.03 nach Zürich fahren und mich anmelden und meine Aufenthaltsbewilligung beantragen, damit diese noch rechtzeitig vor Arbeitsbeginn kommt?
- Alle Versicherungen kann ich erst abschließen wenn ich die Aufenthaltsbewilligung habe?
- Ich brauche bei der Anmeldung in Zürich eine Abmeldung von München? ( hier ist das Problem dass ich mich dann am 01.03 abmelden müsste und mit dieser Abmeldung alle meine deutschen Versicherung wie Haftpflicht usw. unwirksam wären und ich dann erst 1 Monat später neue für die Schweiz machen könne? Hier wäre ich dann einen Monat überhaupt nicht mehr versichert..
Hat hier jemand schon Erfahrung mit so einer Überschneidung? Irgendwie muss es doch dafür eine Lösung geben
Vielen Dank & LG
Jenny