Liebe Forenmitglieder,
kann mir jemand eine Orientierungshilfe geben, was für die Aufenthaltsbewilligung B als "genügende finanzielle Mittel" anzusehen ist, wenn der Antragsteller keiner Erwerbstätigkeit nachgeht?
Zitat: "Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EU/EFTA Staaten haben Anspruch auf die „Bewilligung B ohne Erwerbstätigkeit“, wenn sie genügende finanzielle Mittel ... nachweisen können." - meine Frage ist, um welche Grössenordnungen (Gesamtvermögen? Monatseinkünfte?) es sich bei dieser Bestimmung handelt.
Auch die Information, daß es so viel sein muß, daß ein Schweizer in vergleichbarer finanzieller Lage keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung hätte, hilft mir nicht weiter - wie viel ist gefordert?
Wer kann hier mit Infos helfen?
Danke!