Hallo liebe Foristen,
mein Name ist Martin und ich trete ab dem nächsten Monat eine neue Stelle in der Schweiz an.Ich möchte meinen Wohnsitz in Deutschland (Hamburg) gerne behalten und wollte daher zuerst als Grenzgänger arbeiten.
Bei einem Telefonat mit dem Migrationsamt wurde mir gesagt, dass ich dann aber jedes Wochenende nach Hause fahren müsste, war für mich nicht in Frage kommt (jedes Zweite wäre in Ordnung gewesen). Nun habe ich mich also entschieden, eine B-Bewilligung zu beantragen und trotzdem auch meinen Wohnsitz in Deutschland behalten.Ich hoffe jemand kann mir ein paar Fragen beantworten, oder hat sogar selbst Erfahrungen mit dieser Sachlage gemacht.
- Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass mein Einkommen in der Schweiz (Schweizer Firma, Arbeitsplatz in der Schweiz) unter progressionsvorbehalt in Deutschland Steuerfrei ist.Also ich versteure mein Arbeitseinkommen ausschließlich in der Schweiz, für meine Einkünfte in Deutschland ist aber ein höherer Steuersatz fällig.Kann das Jemand von euch bestätigen, oder habt ihr mit dem Finanzamt andere gegenteilige Erfahrungen gemacht.Ich wohne weit genug von der Grenze entfernt, außerdem hat das Steuer- und das Ausländerrecht laut meinem Steuerberater nichts miteinander zu tun.Mit anderen Worten: Das Deutsche Finanzamt interessiert mein Status in der Schweiz (B- bzw. G-Bewilligung nicht.
- Hat jemand Erfahrungen, wie das mit der Kapitalertragssteuer gehandhabt wird? Ich besitze in Deutschland Wertpapiere und die Steuer wird ja direkt einbehalten. Jetzt muss ich die Gewinne aber natürlich auch in der Schweiz angeben. Wie wird hier eine Doppelbesteuerung vermieden?
- Wie habt ihr das mit dem KFZ bzw. eurem Führerschein/Führerausweis gemacht?Ich würde mein Auto natürlich gerne in Deutschland und der Schweiz nutzen, aber wie?Habt ihr das Auto in Deutschland angemeldet gelassen, oder in der Schweiz angemeldet?Auch hier wären konkrete Erfahrungen interessant, da es hier nach meinen Recherchen scheinbar rechtlich keine eindeutige Regelung gibt.
- Beim Umzug/Zügeln in die Schweiz soll ich am Zoll meinen Ausländerausweis vorlegen, welchen ich als EU-Bürger natürlich noch nicht habe. Für mich würde daher nach meinen Informationen gelten, dass ich meinen Arbeitsvertrag und die Abmeldebescheinigung meines alten Wohnorts dabei habe. Aber ich möchte mich ja nicht abmelden… Eine B-Bewilligung kann ich aber wohl auch erst beantragen, nachdem ich umgezogen/gezügelt bin.
Gibt es vielleicht noch andere Probleme, die ich momentan noch nicht bedacht habe, wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland und in der Schweiz habe?Ich bin für jede Hilfe wirklich sehr dankbar!