Danke für eure super Infos.
Habe nochmals etwas im Internet recherchiert und habe folgendes gefunden:
"Behalten Sie hingegen Ihre Wohnung in Deutschland – sei es weil die Familie hier bleibt oder Sie wissen, dass eine vergleichbare Immobilie bei Ihrer Rückkehr nur schwer zu finden ist – dann haben Sie definitiv einen Ort in Deutschland, an den Sie jederzeit zurückkehren können und in dem vielleicht noch persönliche Sachen stehen. Über diesen Ort können Sie im Juristendeutsch „verfügen“, das heißt: Sie haben den Schlüssel und können entscheiden, wen Sie durch die Tür lassen und wen eben nicht. Die steuerrechtliche Konsequenz: Somit haben Sie einen Wohnsitz und sind daher auch unbeschränkt steuerpflichtig. Es ist im Übrigen aus steuerrechtliche Sicht völlig unerheblich, ob Sie sich bei der Gemeinde abgemeldet haben oder nicht."
Quelle: Link
Dies würde bedeuten das es wohl nur eine saubere Lösung gibt:
- Meine Frau und ich melden uns in DE ab und melden unseren Wohnsitz in CH an. (Ob hier eine zwingende Abmeldung in DE nötig ist bin ich mir immer noch nicht sicher)-
- Da wir unsere Immobilie in DE nicht verkaufen wollen dürfen wir sie laut obigem Text nicht leer stehen lassen sondern müssen sie fest vermieten.
- Die Mieteinkünfte aus DE gehen in CH in die Progression ein. Ebenso der Wert der Immobilie. Dazu muss ich aber noch genauer recherchieren wieviel hier der Satz ist.
Fragen:
- Gibt es einen Weg die Immobilie in DE nicht unbedingt vermieten zu müssen? Würde es reichen nur via AirBnB zu vermieten und somit offiziell keine dauerhafte Vermietung vorweisen zu können?
- Weiss jemand wie man die Immobilie in DE in der CH versteuern muss betreffend dem Wert der Immobilie?