Das Eigentum in Deutschland muss in jedem Fall in der Steuererklärung in der Schweiz angegeben werden. Es ist mindestens satzbestimmend wirksam.
Bei Quellensteuerpflicht ist zu beachten, dass diese durch Eigentum/Vermögen entfallen kann und eine ordentliche Besteuerung notwendig werden kann.
In Deinem Fall würde ich von steuerlicher Ansässigkeit in der Schweiz ausgehen, daher unbedingt die Sache mit Deiner Gemeinde klären, die stimmen sich über eine eventuelle Quellensteuer mit dem Kanton ab. Im Zweifelsfall einen Treuhänder befragen.