Hi,
Mein Mann hat ja ne fixanstellung bekommen, allerdings sind die ersten 3 Monate Probezeit und werden-soweit wir das verstanden haben -von der vermittlungsagentur bezahlt. Das heißt, die ersten 3 Monate verdient er etwas weniger als dann bei der fixanstellung. Er kriegt für diese 3 Monate ein 1 Zimmer Appartement und wir bleiben weiterhin in Wien, auch er ist noch in Wien gemeldet. Der Umzug und so folgen später. Nun ist uns nicht ganz klar wie das steuerlich funktioniert die ersten 3 Monate? Zahlt er dann sowohl in der Schweiz als auch in Österreich steuern?
Kennt ihr euch da aus?
Danke schon mal!
LG,
Tammy
Steuersituation bei try &hire?
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Hallo Tammy
Wenn kein Wohnsitz in der Schweiz existiert wird dein Mann als Grenzgänger behandelt. Er zahlt dann ich der Schweiz Quellensteuer und in Österreich ganz normal Einkommenssteuer. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird dabei aber bei der Einkommensteuer in Österreich angerechnet.
Schöne Grüsse
Mai -
Danke Maik:)
Aber er würde bereits in der Schweiz wohnen, daher woll eher kein grenzgänger?
Naja, die Woche kriegt er den Arbeitsvertrag,dann soll er diesbezüglich nochmal nachfragen wie das ist wenn er Hauptsitz in Basel hat und nebensitz in Wien. ...hoffe das die vermittlungsagentur sich da auskennt!LG,
Tammy -
servus tammy!
ich glaube maik hat verstanden, dass ihr alle inkl. deinem mann in wien bleibt? kann das sein?:-)
wenn dein mann sich in der schweiz anmeldet und 1 zimmer appartement bezieht, dann ist er in der schweiz hauptwohnsitz gemeldet und kein grenzgänger, somit bezahlt er in der schweiz seine steuern und nicht in österreich.
solange du dich um seine post und rechnungen kümmerst, sollte es kein problem sein, dass er trotzdem in österreich gemeldet bleibt. das einwohnermeldeamt wird dir natürlich eine andere info geben;-)
unser steuerberater hat bei dem letzten steuerausgleich, die löhne aus der schweiz nicht angegeben, jedoch alleinverdiener abgesetzt usw.
mich hat die vermittlungsagentur etwas verwirrt, aber ist ja in dem fall auch ein arbeitgeber...
lg ulli -
Vielen dank Ulli!:)
Ist etwas verwirrend aber so wie du es schreibst wird es wohl klappen!LG,
Tammy -
Ups Sorry. Ich hatte es ganz falsch verstanden und bin davon ausgegangen, dass kein Wohnsitz in der Schweiz vorliegt.
Wenn ihr in der Schweiz wohnt seid ihr nur in der Schweiz steuerpflichtig. Nachteile aus dem Wohnsitz in Österreich ergeben sich nur in paar Punkten. Zum einen muss sichergestellt sein, dass die Post, die in Wien ankommt weiterhin regelmässig gelesen wird. Wichtige Dokumente zählen auch ungeöffnet als zugestellt (hatte Ulli bereits angedeutet). Wenn ihr neue Pässe beantragen wollt, müsstet ihr diese weiterhin über die Einwohnerkontrolle in Wien tun. Sonst ist dies keine grosse Sache.
Schöne Grüsse
Maik -
Danke dir Maik für die Info!!!:)
LG,
Tammy -
Hallo zusammen,
weißt jemand Bescheid, ob bei der Besteuerung (Quellensteuer) die in Deutschland bleibende (berufstätige) Ehefrau als solche mit angegeben werden muss/kann und ob diese Tatsache dann bei der Berechnung der schweizerischen Steuer irgendwelche Auswirkung hat???
Oder zähle ich da in der Schweiz als Alleinverdiener?
Und wie ist es mit dem Kind (er bleibt auch in DE) ? Angeben oder nicht angeben?
Danke: Attila -
Für die Quellensteuer als Grenzgänger spielt der Verdienst deiner Frau in Deutschland und die Anzahl der Kinder keine Rolle. Dies wird dann bei der Einkommenssteuer in Deutschland relevant.
Schöne Grüsse
Maik -
Danke Maik, aber ich habe ja vergessen: nix Grenzgänger, sondern Auswanderer (Bewilligung B)... Und in diesem Fall?
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Hast du schon nen passenden Job gefunden Attila!?:)
LG,
TammyP.s: wo ist Nihat??? Vermiss seine Beiträge schon;)!
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Hi Tammy,
noch nicht ganz. Angebote gibt`s mehr als genug. Aber was mir gefällt, dort ist es noch nicht so weit, wo ich sofort eine Zusage hatte, das ist weniger meine Welt... Aber es wird schon klappen...
Danke für die Nachfrage,
LG. Attila -
Herje wie komm ich nur auf Grenzgänger? Sorry hab ich wohl mit einem anderen Beitrag durcheinander gehauen.
Mit B-Bewilligung bin ich mir nicht ganz sicher. Aber ich würde behaupten, dass du als Alleinverdiener besteuert wirst und die Kinder dort zum Tragen kommen wo sie leben.
Definition Doppelverdiener für die Quellensteuer:
Zitat von Kanton BasellandDer Doppelverdienertarif gelangt zur Anwendung, wenn beide Ehegatten (auch in eingetragener Partnerschaft lebende) in der Schweiz hauptberuflich erwerbstätig
sind.@Tammy
Nihat hat sich abgemeldet und seine Auswanderungspläne für die Schweiz über den Haufen geworfen.Schöne Grüsse
Maik -
Na geh,der war immer so lustig,seine ewig langen konfusen Beiträge werd ich irgendwie vermissen ....schade;)
Danke dir Maik für die ganzen Infos!!:)LG,
Tammy -
Hi Tammy,
noch nicht ganz. Angebote gibt`s mehr als genug. Aber was mir gefällt, dort ist es noch nicht so weit, wo ich sofort eine Zusage hatte, das ist weniger meine Welt... Aber es wird schon klappen...
Danke für die Nachfrage,
LG. AttilaHallo Attila,
das Problem haben wir auch.
Es gibt gute Angebote, aber entweder passt es mit der Wohnung nicht oder der Arbeitsvertrag ist nicht so wie man es jetzt hat.
Man sollte so einen Schritt auch nicht über das Knie brechen Wir wollen nur einmal in die Schweiz auswandern und nicht mehrfach