Ist eine in Deutschland abgeschlossene Rechtsschutzversicherung auch in der Schweiz gültig??
Ist deutsche Rechtschutzpolice auch in Schweiz gültig?
-
-
Das hängt davon ab, ob die Schweiz als Land im Versicherungsschutz enthalten ist. Das ist wichtig, denn nicht jeder Versicherer inkludiert die alten Bundesgenossen mit ein. Daher sich genau die Police durchlesen. Auch die Versicherungsbedingungen und Kostenübernahmen genau anschauen.
-
Das ist eine interessante Frage, weiß darauf auch nicht genau die Antwort. Könnte mir vorstellen das du im Ausland vielleicht einen anderen Versicherungsschutz hast als in Deutschland selbst. Das führt mich auch zu der Frage wie es mit einer Risikolebensversicherung aussieht, lese momentan noch hier, kann aber die Antwort nicht finden. Und zwar. gilt eine solche in Deutschland abgeschlossene Versicherung in der Schweiz, wenn ich in Basel fest arbeiten würde? Ich denken innerhalbd er EU würde das gehen wegend er Freizügigkeit der EU, aber in der Schweiz ist das ja eine andere Sache. Wäre wirklich für eine Antwort dankbar:)
-
In diesem Fall würde ich mir von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen, dass diese auch in der Schweiz gültig ist, dann bist du auf der sicheren Seite.
-
Noch ein Gedanke zur Rechtschutzversicherung. Diese ist ja typischerweise gedacht, um Anwalts- oder Gutachterkosten zu tragen. Selbst wenn die deutsche Rechtschutzversicherung bei Wohnsitz in der Schweiz gilt und im konkreten Fall bereit ist, die in der Schweiz typischerweise höheren Kosten zu tragen, stellt sich aus meiner Sicht die nächste Frage, ob ein Schweizer Anwalt oder Schweizer Gutachter einwilligen würde, mit einer deutschen Versicherung zusammenzuarbeiten. Für solche Fälle könnte eine Schweizer Rechtsschutzversicherung hilfreicher sein.
Wenn es aber nicht um eine Absicherung für Rechtsstreitigkeiten in der Schweiz geht, sondern in Deutschland, dann bliebe es allein bei der Frage, ob die deutsche Versicherung Einwände hat gegen einen Wohnsitz in der Schweiz.
LG
Carina -
Danke für die Hilfe.
Da hast du natürlich recht Carina, dass werde ich mal abklären.
-
Ich gehe davon aus... Das du von Deutschland in die Schweiz ausgewandert bist... Und somit nicht nur einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt von max. 1 Jahr hast. Somit hast du keinen Versicherungsschutz mehr über deine deutsche Rechtsschutz Versicherung. Mit Glück rechnet dir die neue Schweizer Versicherung, solltest du hier die gleiche Deckung wie in Deutschland haben, die Vorversicherung an und somit würde die Wartefrist i.d.R. 3 Monate wegfallen und du hättest lückenlosen Versicherungsschutz!