Mich beschäftigt momentan folgende Frage:
Ist es eventuell bekannt, dass AHV-Beiträge, welche von Auslandschweizern während Temporärarbeitseinsatzen von jeweils ca. 3 Monaten/Jahr in der Schweiz
von der AHV nicht angerechnet werden - also Beitragsfehljahre entstehen,
obwohl der jeweilige Jahresmindestbeitrag erzielt wurde, welcher vom Arbeitgeber eingezahlt worden war und dem Auslandschweizer-Arbeitnehmer bei der Lohnabrechnung abgezogen worden war?
Das kann ja irgendwie nicht stimmen - oder?