Hallo zusammen!
Da meine Frau schwanger ist, wollte ich mich schon einmal mit der Thematik Elterngeld und Elternzeit auseinandersetzen.
Zu unserer Situation: Meine Frau und ich wohnen zusammen in Deutschland und werden hier auch erst einmal wohnen bleiben. Meine Frau arbeitet in der Schweiz, ich in Deutschland. Wie ich schon herausgefunden habe, haben wir in diesem Fall beide Anspruch auf Elterngeld in Deutschland.
Zwei Fragen bleiben aber offen:
1. Wenn wir beide in Deutschland beschäftigt wären, könnten wir die Elternzeit von 14 Monaten auf beide Elternteile aufteilen wie wir möchten (bei mindestens 2 Monate für jeden). Können wir das in unserem Fall auch, oder kann meine Frau maximal ca. 3 Monate (wie in der Schweiz üblich) Elternzeit nehmen und ich dann entsprechend ca. 11 Monate? Eine etwas unfaire Aufteilung irgendwie. Wir würden am liebsten beide 7 Monate nehmen.
2. Im Arbeitsvertrag meiner Frau stehen auch Regelungen zum Thema Elternzeit/Elterngeld. Sind diese in unserem Fall hinfällig, da ja die deutschen Regelungen angewendet werden?
Danke schon einmal für eure Hilfe.
Wir haben übrigens auch schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt, die konnten die Fragen aber nicht beantworten und sagten nur: Man soll wenn es so weit ist halt Elterngeld beantragen