Hallo,
ich habe eine Frage zu den Gepflogenheiten schweizerischer Arbeitgeber in Bezug
auf die durch ein Vorstellungsgespräch entstehenden Reisekosten:
Wie sind da Eure Erfahrungen ? Sind schweizerische Arbeitgeber zur Erstattung der
Reisekosten verpflichtet ? Oder erstatten diese derartige Kosten meist aus Kulanz?
Wie ich auch aus eigener Erfahrung aus Deutschland weiß, ist es so, dass deutsche
Arbeitgeber die Reisekosten zu Bewerbungsgespräche (Hin- und Rückfahrt !) erstatten (müssen),
gemäß § 670 BGB; es sei denn, der Arbeitgeber weist den Bewerber ausdrücklich schriftlich daraufhin,
dass derartige Kosten durch den Arbeitgeber nicht erstattet werden.
Und mir wurden in der Vergangenheit solche Kosten in Deutschland auch schon erstattet. Einmal
auch eine dazugehörige Hotelübernachtung.
Wenn ich von Südniedersachsen aus in die Schweiz fahre, um ein dort ein Vorstellungsgespräch
wahrzunehmen, sind die entstehenden Kosten schon nennenswert; es spielt dabei auch keine große
Rolle, ob ich von Hannover aus etwa per Bahn nach Zürich fahre oder mit dem Flugzeug aus von
Hannover nach Zürich fliege (Kann natürlich auch ein Arbeitgeber sein, der nicht im Kanton Zürich
ansässig ist).
Wenn die Zeiten für das Bewerbungsgespräch ungünstig sind bzw. der Arbeitgeber seinen Sitz in der
Zentralschweiz haben sollte, kann es auch sein, dass noch eine Übernachtung dazukommt. Und bei
dem - aus Sicht der Eurozone - doch recht ungünstigen Wechselkurs von Euro - CHF, kostet auch diese
Übernachtung Einiges...