Hallo Zusammen!
Mein Mann hat eine Anstellung in der Schweiz/ Zürich bekommen.
Für die Zeit der Probezeit (3 Monate) bleiben meine Tochter und ich in Deutschland und mein Mann geht alleine nach Zürich. Wir wollen einen Antrag auf Grenzgänger stellen.
Wir haben bezüglich der Regelungen während der Probezeit (bzw. als Grenzgänger/ Wochenaufenthalter) verschiedene Fragen und hoffen, dass uns hier jemand weiter helfen kann. Hier ein paar Beispiele:
- Wie ist das mit der Krankenkasse? Bleibt er in Deutschland versichert und wie ist das mit der Familienversicherung, falls er sich schon für die Probezeit in der Schweiz versichern muss. Leider finden wir hier widersprüchliche Auskünfte.
- Ist es zutreffend, dass das Kindergeld (FaZ) von der Schweiz gezahlt werden muss, weil ich nur einen Minijob habe und dadurch keine Einkommenssteuer abführe?
Obwohl mein Mann Grenzgänger wäre...
- Hat jemand Erfahrungen mit der Meldeanschrift? Mein Mann hat eine AirBnB-Unterkunft gemietet und dadurch natürlich keinen herkömmlichen Mietvertrag, sondern lediglich eine Buchungsbestätigung für die Unterkunft. Weiß jemand ob das vom Schweizer Meldeamt akzeptiert wird?
-Braucht man schon während der Probezeit ein Bankkonto in der Schweiz?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Sina