Noch als Ergänzung zum GRE-3: die Schweizer Steuerverwaltung kann das Stempeln des GRE-3 auch ablehnen. Das wird von Kanton zu Kanton unterschiedliche gehandhabt.
Grenzgängerbewilligung G oder Aufenthaltsbewilligung B ??
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Ich habe eine Frage zur Quellbesteuerung mit 60 Tage Regelung.
Ich bin Grenzgänger und komme als Vertriebsleiter locker auf 100 und mehr Übernachtungen pro Jahr. Somit reiche ich nach diesem Jahr das Gre-3 ein.Welcher Kanton erhebt dann die Quellsteuer? Also die Differenz zu meinen bereits einbehaltenen 4,5%?
- Der Kanton des Firmenhauptsitzes?
- Der Kanton meiner Arbeitsstätte/Büro?und falls ich mich als Wochenaufenthalter anmelden würde (Wohnung unter der Woche) wird dann die Steuer von dem Kanton erhoben, in dem sich die Wohnung befindet?
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und falls ich mich als Wochenaufenthalter anmelden würde (Wohnung unter der Woche) wird dann die Steuer von dem Kanton erhoben, in dem sich die Wohnung befindet?
Ja, die Quellensteuer wird dann an den Kanton abgeführt, in welchem du deine Wohnung hast.
Falls du keine Wohnung in der Schweiz hast, kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen. Ich vermute, es ist der Kanton des Firmenhauptsitzes.
Genaueres kann dir aber sicher deine zukünftige HR-Abteilung sagen. -
Noch als Ergänzung zum Thema Grenzgänger und GRE-3: die Schweiz hat im Juni 2019 mit dem Kreisschreiben Nr. 45 (hier) eine Reform der Quellensteuer beschlossen. Die Änderungen treten ab 2021 in Kraft.
U.a. muss das GRE-3 nun bis spätestens 31.03. des Folgejahres eingereicht werden.Das Kreisschreiben hat 69 Seiten, nur als Info.
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Vielen Dank für die Info. Die Frist bis 31.03. finde ich mehr als ausreichend. Da mein Nachweis meine Spesenabrechnung ist, liegt mir Quasi mit Ende des Jahres alles vor, Gre 3 ist von HR schnell bestätigt. Ich hoffe sonst gab es keine Änderungen.
@basileus nutzt Du das Gre 3? Welche Nachweise musstest Du erbringen? Scheint ja von Steueramt zu Steueramt sehr unterschiedlich zu sein. -
Hoi Daniel,
ich nutze das GRE-3 nicht mehr, da ich mittlerweile Aufenthalter bin (=B-Bewilligung). In der Tat ist es bzgl GRE-3 bei jedem Steueramt unterschiedlich. Das trifft aber sowohl auf die Schweiz als auch auf Deutschland zu.
Der "eigentlich korrekte" Ablauf für GRE-3 wäre wie folgt:
- Dein Arbeitgeber bestätigt dir die >= 60 Rückkehrtage mittels GRE-3 relativ zeitnah in 2021. Das GRE-3 hat vier Ausfertigungen: a) Ausfertigungen für das Betriebsstättenfinanzamt, b) Ausfertigung für den Arbeitgeber, c) Ausfertigung für das kantonale Steueramt, d) Ausfertigung für den Grenzgänger. Alle vier Seiten müssen vom Arbeitgeber ausgefüllt und bestätigt werden.
- Danach würde man mit dem deutschen (!) Finanzamt abklären, ob das GRE-3 anerkannt wird. Aus meiner Erfahrung ist es besser, sofort das kantonale Steueramt zu kontaktieren (ich war Wochenaufenthalter) und das GRE-3 stempeln zu lassen. Wenn man erst mit dem deutschen Finanzamt alles abklärt, ist die Frist in der Schweiz bereits abgelaufen.
- Die Nachkorrektur beim Schweizer Steueramt einreichen mit dem GRE-3. In meinem Fall wurde alles relativ zeitnah bearbeitet und ich habe dann die fehlenden Quellensteuern nachgezahlt in der Schweiz.
- In der deutschen Steuererklärung gibst du dann das GRE-3 mit an. Das kann, je nach Erfahrung des zuständigen deutschen Finanzamts, relativ kompliziert werden. In meinem Fall hat das Finanzamt erst nach mehrmaliger Korrespondenz mit dem Steuerberater eingelenkt.
Das ist meine persönliche Erfahrung, und ich hoffe ich habe es korrekt wiedergegeben. Ist bereits eine Weile her...
VG basileus
PS: ich hatte sämtliche Belege aufgehoben, diese aber schlussendlich nicht gebraucht. An deiner Stelle würde ich alle Belege aufheben, bis du auch von deutscher Seite die Bestätigung bekommen hast, dass du volle Quellensteuer in der Schweiz zahlst.
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Hoi zämme,
vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare hier im Forum.
Einige Fälle sind tatsächlich sehr ähnlich dem meinem, aber es gibt noch ein paar Unterschiede, wo ich gerne einmal euer Wissen und Erfahrung nutzen würde.
Mein eigentlicher Steuerberater hat hier nur Vermutungen und der neue Arbeitgeber nimmt diese Funktion erst nach Vertragsunterschrift und in den ersten beiden Jahren wahr.Ich habe ein gutes und unbefristetes Angebot im Kanton Zug erhalten. Meine Familie ist derzeit wohnhaft in NRW. Ich pendele schon über 10 Jahre für diverse Unternehmen um den Globus zu Werksoptimierungen.
Eine ähnliche Tätigkeit soll ich auch aus der Schweiz erfüllen und nehme mir vor Ort eine Wohnung.
Ich werde prinzipiell Wochenaufenthalter in der Schweiz bzw. steht mir ein Tag/Woche Home Office (vermutlich D) zu. In Summe komme ich auf mehr als 150 Tage in der Schweiz ggf. sogar über 183 Tage, dies wird aber schwierig, da Projekte auch in D, China oder USA stattfinden sollen.Der Arbeitgeber lässt mir die Wahl zwischen G Grenzgängerstatus als Wochenaufenthalter oder B Bewilligung, wobei HR die Tendenz hat zu G.
Steuerlich ist mein Ziel möglichst wenig in D zu zahlen, allerdings habe ich mit meiner Frau (Teilzeitbeschäftigung) eine gemeinsame Veranlagung und auch eine Teilhaberschaft an einer kleinen Firma.
Jetzt meine Frage, muss ich als internationaler Wochenaufenthalter in DE noch Steuern auf das Einkommen der Schweiz zahlen und mich vorher beim Finanzamt melden? Dies kommt für die Home Office Tage wohl zu.
Ist es günstiger mit der Grenzgängerbewilligung G oder der Bewilligung B?Vorteil G
Als Grenzgänger habe ich eine günstiger Krankenversicherung der größten Krankenkasse der Schweiz mit 216 CHF und 300 CHF Franchise als Grenzgänger.
Meine privaten Reisekosten für die Transfers sowie lokale Ausgaben Wohnung (ca. 20k CHF p.a.) kann ich wohl mit der Schweizer Steuer gegenrechnen.
Also prinzipiell werde ich die Quellensteuer wohl abführen und mit der EK-Steuererklärung in D verrechnen, ist dies korrekt?Vorteil B
Kaum noch Steuern in D. Oder kommt hier ebenfalls die Quellensteuer zum Zuge und gebe ich dies mit der EK-Steuererklärung in D an.
Ich könnte in 1-2 Jahren die Familie holen wenn sie denn dann will...Das Doppelbesteuerungsabkommen kommt bei mir wohl zum tragen...nur wie...
Besten Dank für eine kurze Hilfestellung!
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Hallo Zusammen,
ich werde ab Januar zwei Tätigkeiten ausüben, eine an einer Universität in der Schweiz (Zürich) und eine in Deutschland (Berlin).
Beide als angestellter, beide zu 50% bzw. 20 Stunden pro Woche, für 2 unterschiedliche Arbeitgeber.
Die Tätigkeit in der Schweiz wird für mich die Priorität haben. Mein deutscher Arbeitgeber ist bereit mich aus dem Home Office in Zürich arbeiten zu lassen.
ich werde deswegen unter der Woche hauptsächlich (und immer mind. 3 Tage) in Zürich sein, und am Wochenende in Berlin.
Der Vertrag vom Schweizer Arbeitgeber ist erstmal auf 6 Monate befristet. mit option auf Verlängerung.
Ich werde meine Mietwohnung in Berlin behalten und dort angemeldet bleiben. Sozial und Krankenversicherung, Pensionskasse usw. bleiben an meinem Deutschen Lohn verbunden und werden weiter bezahlt.
Ich werde in Zürich auch ein Zimmer mieten und mich dort anmelden müssen.
Welche Arbeitsbewilligung ist für meinen Fall besser geeignet? bzw. steuerlich günstiger? Ich bin 31, ledig und ohne kinder.
muss ich die Tätigkeit in der Schweiz beim Finanzamt in D überhaupt melden?
eine Doppelsteuerung für die jeweilige Gehalte in D/CH ist in meinem fall vielleicht nicht ungünstig wenn diese unabhängig von einander betrachtet werden bzw. nicht kumuliert.
für die Krankenkasse könnte ich in CH eine Befreiung beantragen, da ich in Deutschland weiter angemeldet bleibe...
hat jemand eine ähnliche Arbeitssituation schon erfahren?
Vielen Dank !
Marc
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Vorteil B
Kaum noch Steuern in D.Dir ist schon klar das dies ein Trugschluss ist? In Deinem Setup verbleibt Deine Ansässigkeit in D, egal ob mit Bewilligung B oder G. Bei gemeinsamer Veranlagung wird das bitter, für die Firmenbeteiligung ebenfalls, da das Einkommen in der Schweiz mindestens satzbestimmend wirksam ist.
Je nach Höhe der Beteiligung unterliegst Du damit wohl auch einer Wegzugsbesteuerung, falls die steuerliche Ansässigkeit in D mit dem möglichen Umzug der Familie enden sollte.
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Hallo Zusammen,
ich werde ab Januar zwei Tätigkeiten ausüben, eine an einer Universität in der Schweiz (Zürich) und eine in Deutschland (Berlin).
Beide als angestellter, beide zu 50% bzw. 20 Stunden pro Woche, für 2 unterschiedliche Arbeitgeber.
Die Tätigkeit in der Schweiz wird für mich die Priorität haben. Mein deutscher Arbeitgeber ist bereit mich aus dem Home Office in Zürich arbeiten zu lassen.
ich werde deswegen unter der Woche hauptsächlich (und immer mind. 3 Tage) in Zürich sein, und am Wochenende in Berlin.
Der Vertrag vom Schweizer Arbeitgeber ist erstmal auf 6 Monate befristet. mit option auf Verlängerung.
Ich werde meine Mietwohnung in Berlin behalten und dort angemeldet bleiben. Sozial und Krankenversicherung, Pensionskasse usw. bleiben an meinem Deutschen Lohn verbunden und werden weiter bezahlt.
Ich werde in Zürich auch ein Zimmer mieten und mich dort anmelden müssen.
Welche Arbeitsbewilligung ist für meinen Fall besser geeignet? bzw. steuerlich günstiger? Ich bin 31, ledig und ohne kinder.
muss ich die Tätigkeit in der Schweiz beim Finanzamt in D überhaupt melden?
eine Doppelsteuerung für die jeweilige Gehalte in D/CH ist in meinem fall vielleicht nicht ungünstig wenn diese unabhängig von einander betrachtet werden bzw. nicht kumuliert.
für die Krankenkasse könnte ich in CH eine Befreiung beantragen, da ich in Deutschland weiter angemeldet bleibe...
hat jemand eine ähnliche Arbeitssituation schon erfahren?
Vielen Dank !
Marc
Mit der Konstellation besteht die Gefahr, dass du in Deutschland komplett sozialversicherungspflichtig bist (legt die DVKA fest) - ebenso für deinen Schweizer Job. Hat dein Schweizer Arbeitgeber Lust auf die extra Bürokratie?
Und natürlich würden die Einkommen sehr wahrscheinlich kummuliert werden.
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Hallo an alle,
ich danke euch erstmals für die ganzen Informationen hier, die haben mir bereits sehr weitergeholfen. Ich würde sehr gerne meine Situation schildern. Ich stehe im Moment noch am Anfang der Recherchen, habe aber exakt diese Situation noch nicht gefunden:
Ich habe ein Angebot für eine Schweizer Firma in Zürich zu arbeiten und lebe derzeit >200 km weg von der Grenze mit meiner Freundin (nicht verheiratet) zusammen.
Für die Probezeit würde ich sehr gerne eine kleine Wohnung in Zürich nehmen (werde auch >60 Tage in CH verbleiben) und den Wohnsitz in DE weiterhin behalten (ich komme nicht so leicht aus dem Mietvertrag raus). Hier wäre meine beste Option wohl eine Bewilligung G als internationaler Wochenaufenthalter -> hier sollte ich dann, wenn ich es richtig verstehe, auch nur in der Schweiz besteuert werden (ich habe keine zusätzlichen Einkünfte). Sehe ich das richtig?
Nach der Probezeit würden wir sehr gerne in Grenznähe ziehen und in DE wohnhaft bleiben, da meine Partnerin weiterhin in DE arbeiten wird. Hier überlege ich jetzt (da weiterhin unverheiratet), ob ich dann zu einer Bewilligung B umswitche und nicht in den Mietvertrag in DE einsteige (d.h. mich aus DE abmelde). Die Alternative wäre in Grenznähe zu wohnen (klassische Grenzgänger G Bewilligung) und nach Zürich zu pendeln (d.h. Wohnung aus Probezeit in CH aufgeben).
Was wäre hier aus Steuersicht am sinnvollsten?
Ehrlicherweise geht es mir aber nicht nur darum das Maximum an Steuern zu sparen, als viel mehr der Bürokratie aus dem Weg zu gehen. Danke schonmal für eure Hilfe!
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ich habe keine zusätzlichen Einkünfte
Auch keine Zinsen?
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Also soweit ich es sagen kann: G-Bewilligung ist von der Krankenkasse günstiger (209 Euro oder so pro Monat) und man bleibt in Deutschland bei der gleichen Krankenkasse hat nur so eine Art Kooperation mit einer Schweizer Krankenkasse - behält aber seine deutsche KK Karte,
Steuerlich ist es egal aus meiner Sicht, wenn man weit genug weg wohnt (> 1,5 oder 2 Autostunden oder so) und der Arbeitgeber Schweizer ist, gilt das DBA und man zahlt in der Schweiz immer Steuern auf die Arbeit.
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G-Bewilligung ist von der Krankenkasse günstiger (209 Euro oder so pro Monat) und man bleibt in Deutschland bei der gleichen Krankenkasse hat nur so eine Art Kooperation mit einer Schweizer Krankenkasse - behält aber seine deutsche KK Karte,
Es ist eher umgekehrt! Die deutsche Kasse fungiert nur als "aushelfender Träger" und leitet die Rechnung einfach an die Schweizer Krankenversicherung weiter.
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Ich nutze auch mal die Möglichkeit in diesem Thread meine Frage zu stellen, ohne einen neuen eröffnen zu müssen:
Kann ich ad hoc trotz Grenzgängerantrag in die Schweiz zuziehen?
Aktuell läuft vom Arbeitgeber aus mein Grenzgängerantrag. Arbeitsstart im Herbst. Jetzt haben sich die Lebensumstände kurzfristig geändert. Wäre es überhaupt möglich sich doch direkt jetzt eine Wohnung in der Schweiz zu suchen und den Status dann zu ändern?
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