Hallo zusammen,
wegen dem Thread "Mit Aufenthaltsbewilligung B erlaubt in Deutschland zu wohnen?" stieß mir folgende Frage auf. Was auch ein stückweit Fragen zur Umschreibung des Führerscheins aufwirbelt.
Es ist jetzt so, dass ich zwar in der Schweiz wohnen und arbeiten möchte, meine Wohnung in Berlin aber nicht aufgeben kann. Insofern findet in Deutschland keine Abmeldung statt.
Heißt, ich wäre in Berlin weiterhin gemeldet. Zumal mit Frau und Kind gehöre ich nicht zu den Brachialen Auswanderern, die alles hinter sich stehen und liegen lassen. Ich bin da mehr der fundamentale Mensch. Mit einem kleinen Kind Poker ich nicht unnötig. Kinder benötigen Stabilität und Sicherheit. Daher stelle ich diese Fragen, wenngleich für den einen oder anderen diese auch dumm erscheinen.
Das erschließt sich mir aus den Bedingungen für das B-Visum nicht. Zwar ist von den 6 Monaten die Rede und dass was da soweit steht ist auch verständlich. Aber lässt sich dich nicht ganz auf meine Situation übertragen.
Daher folgende Fragen.
- Muss ich mich in DE abmelden?
- Kann mein Wohnsitz in DE bestehen bleiben?
- Mein eigenes Fahrzeug muss ich umschreiben, das habe ich soweit verstanden.
Wenn ich mit B-Visum aber ein Deutsches Geschäftsfahrzeug in der Schweiz fahre, wie verhält es sich dort? Muss das Fahrzeug die Grenze regelmäßig wieder nach DE verlassen?
Welche Papier sind hier ergänzend noch mitzuführen?
Das Deutsche Recht kenne ich. Wenn ein Fahrzeug mehr als 3 Monate anderswo verbringt, muss es umgemeldet werden. - Könnte ich nicht bei Wohnsitzerhaltung in DE meinen EU Führerschein behalten, oder ist bei einem B-Visum auch ein entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich?
Das sind erstmal die groben Fragen. Aus Antworten können weitere Fragen resultieren
Vielen Dank schonmal
LG
Andy