Hallo,
meine Frau und ich sind nun auch seit diesem Jahr im Arbeitsleben in der Schweiz. Wir haben einen Wohnsitz in Deutschland und einen Ausländerausweis als Grenzgänger. Wir fallen in die 60 Tage Regelung weil bedingt durch die Entfernung eine tägliche bzw. wöchentliche Rückkehr nicht möglich ist und führen somit die Steuer in der Schweiz ab. Soweit so gut.
Aktuell haben wir eine Ferienwohnung in Heiden gemietet bis Anfang Mai um 1. die Probezeit abzuwarten und 2. uns vor Ort Wohnungen anzusehen um dann im Mai in die Schweiz zu ziehen.
Nun die Frage, müssen wir uns auch wenn nur ein temporärer Aufenthalt in der Gemeinde besteht (wir werden sicher woanders hinziehen) in der Gemeinde anmelden?
Ich habe eine Mail an die Gemeinde geschrieben. Zur Ummeldung wäre das Formular A1 notwendig auch vom Arbeitgeber ausgefüllt.
Dieses haben wir im Vorfeld zur Bewilligung des Ausländerausweises ja schon ausgefüllt! Wir sind eine wenig verwundert was dies betrifft.
Kann uns jemand weiterhelfen? Danke !