Hallo zusammen.
Dar ich glaube, dass mein Beitrag im Thema "Kleingewerbe" nicht so richtig wahr genommen wird hier noch ein eigenes Thema.
Ich liebäugel gerade damit meinen primären Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Auch damit ist die Frage nach dem Einkommen etc. Ich würde gerne wissen, ob es in der Schweiz eine ähnliche Regelung wie in Deutschland gibt, also ob es möglich ist eine Firma zu gründen, die als Einmannbetrieb betrieben wird. Zugleich die Frage ob es da einen Freibetrag gibt, bis zu dem man steuerlich "unversehrt" bleibt und wo man einfach nur einen Nachweis über Einnahmen / Ausgaben erbringen muss? Auch interessant wäre die Frage, ob und in wie fern man zur Firmengründung in der Schweiz den Wohnort dort primär haben muss und welches Amt jetzt genau zuständig ist / an wen man sich wenden muss.
Desweiteren interessant für mich als Deutschen ist es, ob man als deutscher Staatsbürger eine Firma in der Schweiz gründen kann und dies ggf. obwohl man in Deutschland bereits eine Firma betreibt. Bzw. ob man mit der deutschen Staatsbürgerschaft in der Schweiz mit gemeldetem Wohnsitz in Deutschland eine Firma gründen kann oder wie man alternativ einen zweiten Wohnsitz dort anmeldet.
Was mir ganz wichtig ist klar zu stellen. Es geht hier nicht um die Frage, wie ich Steuern hinter ziehen kann (...) sondern ich möchte eventuell meinen primären Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen, bin aber noch etwas unerfahren.
Ich hoffe ich habe alles klar formuliert. Ich freue mich über jeglichen hilfreichen Hinweis und über jede hilfreiche Antwort.
So verbleibe ich mit herzlichen Grüßen