Hallo Maik,
ich hoffe du kannst mir helfen, seit einem Jahr versuche ich zu verstehen, ob ich unbedingt Grenzgänger sein muss.
Die Fakten: ich wohne in DE in einer Entfernung von 60 KM zur Grenze. Mein Arbeitsgeber und Arbeitsplatz ist in Basel wobei ich international Tätig bin dh. bin kein Pendler und kehre nicht jedem Tag nach Hause. Ich arbeite auch nicht jeden Tag in Basel. Also die 60 Nichtrückehrtage erreiche ich locker schon in August!
Jeder sagt, ich sei automatisch Grengänger aus dem Grund, ich wohne innerhalb des magischen 110 Km Radius von der Grenze aber tatsächlich passt die Definition als Grenzgänger übehaupt nicht zu meiner Tätigkeit. Also nochmal meine Frage: basiert mein Grenzgänger Status lediglich auf der Distanz Wohnsitzt- Arbeitsplatz?
Könnte ich eine andere Art der Bewilligung beantragen? Ich wäre auch bereit eine Wohnung in der Schweiz zu mieten und mich da anzumelden, aber Deutschland als mein Zweitwohnsitz möchte ich behalten.
LG und vielen Dank
Franzi
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Muss ich Grenzgänger sein??
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Hallo Franzi
Im Moment bist du sicher Grenzgänger. Wenn du aber deinen Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlagerst, spricht in die Schweiz ziehst kannst du einen Aufenthaltsbewilligung beantragen und musst kein Grenzgänger mehr sein. Ob du einen Zweitwohnsitz in Deutschland hast, interessiert in der Schweiz nicht.
Schöne Grüsse
Maik -
Hi Maik,
danke!
Also da mögliche Szenario wäre: eine Bewilligung B zu beantragen, eine Wohnung in der Schweiz mieten, meine jetzige Wohnung in DE als Zweitwohnsitz anmelden. Wo glaubst du würde ich dann Steuer bezahlen dadurch dass mein Zweitwohnsitz innerhalb von 110 KM sich befindet? -
Mit B Bewilligung, Arbeitsort und Wohnsitz in der Schweiz solltest du in der Schweiz Steuern zahlen. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, würde ich an deiner Stelle beim deutschen Finanzamt nachfragen.
Schöne Grüsse
Maik -
Interessantes Szenario - wieder etwas gelernt
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super info. dankeschön!