Hallo zusammen,
folgendes Problem wälze ich gerade:
Ich werde ab 1.12. in die Schweiz mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem möblierten Zimmer ziehen. Es wird nach Thun gehen - also keine Grenzgängerregelung.
Da ich nichts außer Kleidung in geringem Umfang mitnehmen werde kommt also ein Umzug mit Zolldeklaration noch nicht in Frage. Diesen Zustand werde ich mindestens ein halbes Jahr halten - dann plane ich allerdings einen Umzug in eine Wohnung (evtl. kommt die Frau dann schon mit - aber auch das steht noch nicht fest) mit ein paar Klamotten und einem Auto.
Das Auto werde ich dann ca. 7 Monate auf mich angemeldet haben (ich kaufe gerade eines).
Jetzt meine Frage:
Zählt für die 6-Monatsbesitzpflicht aller Gegenstände dann bei Zolldeklaration der Tag wo ich tatsächlich am Zoll stehe - oder wird der Tag der Arbeitsaufnahme für eine etwaige Zollberechnung zu Grunde gelegt?
Mir ist bewusst, dass ich das Fahrzeug bis dahin nicht/oder nur zu Urlaubszwecken in die Schweiz einführen darf.
Vielen Dank vorab an die Gemeinde hier!!!
best regards
Michael