Hallo ihr Lieben,
aus aktuellem Anlass muss ich zwei Fragen in die Runde werfen.
Wir sind nicht verheiratet, haben eine gemeinsame Tochter (<1J.) und einen Sohn aus erster Beziehung (6J.).
Die Familienzulage beträgt bspw. in Luzern 200€/Kind und wird an den berufstätigen Elternteil ausgezahlt (Brutto, richtig?)
Wie ist es bei unserem ersten Sohn, der ja nicht das leibliche Kind meines Partners ist, über den allerdings dann die Familienzulage laufen müsste, da ich ja noch nicht arbeiten kann wegen unserem Baby?
So und bei der Quellensteuer werde ich auch nicht richtig schlau.
Wenn ich auf comparis mit 6200CHF Brutto meines Partners und 2 Kindern, keine Kirche, rechne, dann kommen dort 400CHF/mon. raus.
Aber ein Kind ist ja nicht leiblich. Sonst wären es gleich 525 CHF Quellensteuer (bei einem Kind).
Wird da bei beidem quasi die Partnerschaft eheähnlich anerkannt und er bekommt auch für das erste Kind die Familienzulage und die Vergünstigung der Quellensteuer? Würde das in einer Ehe anerkannt?
(Heiraten wollten wir eh, aber das haben wir bezüglich Auswanderungskosten nun nach hinten verschoben).
Weiß wer Rat???
Vielen Dank vorab!
Annett